Die kommunizierten Feststellungen eines Ö.b.u.v. Sachverständigen in unabhängiger Stellung zur Sachlage, sind objektiv und völlig eindeutig. Vernünftige Menschen, die an der ordnungsgemäßen Erledigung einer Sache interessiert sind, nutzen diese besondere Kompetenz.

 

  • juristisch verwertbare Gutachtenerstellung
  • Schiedsgutachten
  • Schadensbegutachtung und Auswertung
  • Beratung, Objektbetreuung und Baudokumentation
  • Feststellung angemessener Handwerkerpreise
  • Untergründe (Estrich, Putz)
  • Treppen
  • Balkone/ Terrassen
  • Schwimmbäder
  • Großküchen (Gewerbe)
  • Produktionsstätten
  • Leckageortung/ Dichtigkeitsprüfung
  • Baubetreuung/ Bauabnahme
  • Mängelfeststellung
  • Beratung zur Reinigung und Pflege
  • Haftzugprüfung, Gleitreibungsmessung
 
  • über 15-jährige Managementerfahrung im mittelständischen Meisterbetrieb mit über 600.000 m² verlegten Fliesen und Platten in komplexen Projekten
  • strategische Geschäftsführung
  • operative Geschäftsführung
  • vielfältige praktische Erfahrung mit Baurecht